Zur Pfarrwahl von Steffen Pogorzelski

24.09.2021, 22:51

Gegen diese Wahl kann bis zum 11.10.21 (24.00 Uhr) von Gemeindegliedern Einspruch erhoben werden. Das ist bei jeder Pfarramtswahl so vorgesehen im Wahlverfahren. Am 31.10.21 wird dann in einem gemeinsamen Gottesdienst beider Gemeinden um 11.00 Uhr in der Kreuzkirche meine Einführung sein. Beide Gemeinden sind herzlich zu diesem Gottesdienst eingeladen. Wie die genauen Zulassungsbedingungen angesichts Corona sein werden, wird kurzfristig auf beiden Homepages zu lesen sein.

Mein Dienstumfang in der pfarramtlich verbundenen Pfarrstelle beträgt pro Gemeinde 50%, so, wie es bisher auch in meinem Probedienst war.

Kleiner Einschub: Bis Ende März ist er aufgrund meiner Elternzeit auf je 25% reduziert, womit ich Gottesdienste in beiden Gemeinden halte und in den Leitungsgremien (Presbyteriumssitzungen, Strukturgruppe, Dienstbesprechungen) mitwirke. In der Kreuzkirche mache ich zudem den Konfikurs und in Brüninghausen den Jugendkreis und die pastorale Versorgung. So ist es mit beiden Presbyterien angestimmt.

Für die Gemeinden scheint sich also durch die Wahl kaum etwas zu ändern. Das sind auch z.T. die Rückmeldungen, die ich bekomme. „Du bist doch schon unsere Pfarrer...“ Das war ich bisher streng genommen nicht. Ich war lediglich vom Kirchenkreis im Rahmen meines Probedienstes in beide Gemeinden für Vertretungsaufgaben (als sog. „Vakanzvertretung“) entsandt. Nach zwei Jahren Probedienst und der in dieser Zeit erfolgten Ordination war ich dann „anstellungsfähig“ und damit theoretisch wählbar auf alle freien Stellen der Evangelischen Landeskirche von Westfalen. Die beiden Presbyterien und ich haben uns darauf verständigt, dass der Superintendent mich als einzigen Kandidaten auf die gemeinsame Pfarrstelle „präsentiert“. Damit wurde die Stelle nicht ausgeschrieben. Probepredigten (12.9.21 in Brüninghausen und 19.9.21 in der Kreuzkirche), sowie Probekatechese (21.9.21 im Rahmen des Konfikurses an der Kreuzkirche) fanden aber genauso statt, wie eine geheime Wahl am 23.9.21 durch die Presbyterien unter Beiwohnung des Superintendenten.

Als gewählter Pfarrer bin ich nun stimmberechtigtes Mitglied beider Presbyterien, was ich bisher nicht war, und bekomme das Recht das Gemeindesiegel zu nutzen. „Formal“ war es das schon an Änderungen.

Für mich persönlich und uns als Familie ändert sich aber viel mehr. Wir wissen nun nach zweieinhalb Jahren „Probezeit“, die es auch für uns innerlich war: Wir bleiben hier! Lüdenscheid wird für die nächsten Jahre unser Zuhause sein. Das ist ein großer und schöner Schritt. Wir freuen uns auf die Zeit, die vor uns liegt.

Für mich als Pfarrer beider Gemeinden ändert sich, dass ich nun weiß: Brüninghausen und Kreuzkirche, bzw. die vereinigte Gemeinde in Zukunft, ja, das sind meine Gemeinden. Ich freue mich darauf meine beiden Gemeinden auf ihrem gemeinsamen Weg in Zukunft zu leiten und zu begleiten. Ich blicke mit Vorfreude auf diese Zeit, wenn ich sehe, was in den zweieinhalb vergangenen Jahren schon an guten Begegnungen und Beziehungen gewachsen ist. Ich habe Respekt vor den Herausforderungen, die auf diesem Weg liegen werden, bin aber ganz getrost, denn ich weiß, wem ich als Pastor und wir als Gemeinden dienen und wem wir uns mit all dem anvertrauen können: unserem gemeinsamen Herrn! ER ist unser gemeinsames Fundament und letztlich einziger Trost, Halt und Helfer! IHM zu folgen macht froh! Diese Freude wünsche ich uns allem in den gemeinsamen Jahren, die vor uns liegen.

Herzlich grüßt Sie,
Ihr Pfarrer Steffen Pogorzelski

 


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